Unter 18

Alle TEMP Besucher unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendschutzgesetz und müssen, um diese Veranstaltung besuchen zu können, folgendes beachten:

 

1.) Erziehungsberechtigte Person im Sinne des Gesetzes (§1, Abs.1, Nr.3 JuSchG) ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht.

 

2.) Aufsichtspflichtige Person (§1, Abs.1, Nr. 4 JuSchG) ist jede Person über 18 Jahre, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der Erziehungsberechtigten Person, auf die noch nicht volljährige Person dieser Vereinbarung, die Aufsichtspflicht übernimmt.

 

3.) Soweit es nach dem JuSchG auf die Begleitung durch einen Personensorgeberechtigten ankommt, haben die in 2.) genannten Personen Ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Die Veranstalter haben in Zweifelsfällen die Berechtigung alle Angaben (personenbezogene Daten) dieser Vereinbarung zu überprüfen.

 

4.) Der Besuch kann nur dann erfolgen, sofern es sich nachweislich um die oben aufgeführte Aufsichtsperson handelt, außerdem muss diese Person beim Einlass dabei sein. Der Besuch ohne volljährige Aufsichtsperson ist nicht zulässig!

 

5.) Wer Unterschriften fälscht, muss wegen Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe rechnen (§217StGB).

Ohne dieses Formular dürften Besucher unter 16 Jahren das Konzertgelände NICHT betreten und Besucher von 16/17 Jahren müssten um 24.00 Uhr das Gelände verlassen,es gibt also

NUR diese Möglichkeit !

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...bis zum 01 Juni 2012 / 00:00 Uhr

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